Meldeverfahren für Stromspeicherstationen
Im Bereich der erneuerbaren Energien sind wir stolz darauf, innovative und skalierbare Lösungen für die Energiespeicherung in Haushalten und Unternehmen anzubieten. Unsere flexiblen Mikronetze bieten nicht nur eine zuverlässige Energiequelle, sondern auch die Möglichkeit, die Energieversorgung unabhängig vom zentralen Netz zu gestalten.
Ob für ländliche Gebiete, abgelegene Standorte oder urbane Umgebungen – mit unseren Lösungen sind Sie für die Zukunft der Energieversorgung bestens gerüstet. Unsere Produkte zeichnen sich durch ihre Effizienz, Langlebigkeit und die einfache Integration in bestehende Systeme aus.
Der Bund eröffnete am 14. April 2021 das Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer auf Dividenden. Die Ausdehnung des Meldeverfahrens führt zu begrüssenden administrativen Erleichterung für die Unternehmen und Steuerbehörden.
Wie kann die Sanktion auf die Einspeisung aus dem Stromspeicher beeinträchtigt werden?
Soweit der Betreiber nicht darlegen kann, aus welcher Anlage der Strom stammt, der ins Netz einge-speist wurde, kann die Sanktion auf die Einspeisung aus dem Stromspeicher darüber hinaus mittelbar die Förder-zahlungen für direkt ins Netz eingespeisten Strom aus einer verbundenen EE-Anlage beeinträchtigen.2
Wie werden Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes vereinfacht?
Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht und an einem Ort gebündelt. Die zentrale Erfassung und Pflege der Daten sorgt für einen au der Bürokratie. Die Datenqualität wird verbessert und die Daten werden transparenter.
Wann ist eine Stromanlage meldepflichtig?
Eine Anlage wird ihrerseits meldepflichtig, sobald sie als Erzeugungs- oder Speicheranlage für Strom oder Gas an das jeweilige Netz angeschlossen ist – ob mittelbar oder unmittelbar. Hinzu kommen außerdem alle ans Hoch- oder Fernleitungsnetz angeschlossenen Strom- und Gasverbrauchsanlagen.
Wann ist ein Stromspeicher registriert?
Registrierungspflichtig sind alle Stromspeicher, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien einspeichern und nach dem 31.07.2014 in Betrieb gingen. Für alle anderen Stromspeicher besteht die Registrierungspflicht, wenn sie nach dem 30.06.2017 in Betrieb gegangen sind.
Wie melde ich eine PV-Anlage an?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online auf der Plattform und ist relativ unkompliziert. PV-Anlagenbetreiber*innen können dies selbst tun oder eine dritte Person, beispielsweise den Installationsbetrieb, dazu bevollmächtigen. Sie registrieren sich als Person oder als Unternehmen, das die Anlage betreibt.
Wann gilt ein Stromspeicher nicht als EE-Anlage?
Ein Stromspeicher, der – ungeachtet technisch unvermeidbarer Geringverbräuche16 – zumindest zeitweise wäh-rend des Kalenderjahres auch Nicht-EE-Strom zur Einspeicherung verbraucht hat, gilt für das gesamte Kalender-jahr nicht als EE-Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1, 2.