Speicherkraftwerke müssen angemeldet werden
Im Bereich der erneuerbaren Energien sind wir stolz darauf, innovative und skalierbare Lösungen für die Energiespeicherung in Haushalten und Unternehmen anzubieten. Unsere flexiblen Mikronetze bieten nicht nur eine zuverlässige Energiequelle, sondern auch die Möglichkeit, die Energieversorgung unabhängig vom zentralen Netz zu gestalten.
Ob für ländliche Gebiete, abgelegene Standorte oder urbane Umgebungen – mit unseren Lösungen sind Sie für die Zukunft der Energieversorgung bestens gerüstet. Unsere Produkte zeichnen sich durch ihre Effizienz, Langlebigkeit und die einfache Integration in bestehende Systeme aus.
Markus Joachim Schirmer: Man kann es sich ganz leicht so merken: Alle Geräte, die zum Erwärmen, Aufladen oder Kühlen da sind, müssen angemeldet werden – außer sie haben einen Stecker und laufen über die Steckdose im Haus. Ein Standard-Heizlüfter muss dementsprechend nicht angemeldet werden, auch ein Ladegerät für den Akku eines E-Bikes
Wie wird der Speicherverlust von der EEG-Umlage befreit?
Bei der Regelung in § 61l EEG wird der Speicherverlust explizit von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Durch Verweise aus dem KWKG und dem EnWG erstreckt sich diese Befreiung auch auf die KWK- und die Offshore-Umlage.
Wie wird der zeitliche Verlauf der Speichernutzung ausgerichtet?
Sozialisierung der fehlenden Bilanzierung: Der zeitliche Verlauf der Speichernutzung wird vom Prosu-mer auf die Optimierung des Eigenverbrauchs ausgerichtet. Gleichzeitig wird der Bezug der Residual-Strommengen über ein SLP strukturiert.
Wann muss eine PV-Anlage angemeldet werden?
Jede neu errichtete PV-Anlage (und jeder installierte Stromspeicher) muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im MaSTR angemeldet werden. Als Inbetriebnahme zählt rechtlich die erste Produktion von Strom. Die Anlage kann aber auch schon vor Inbetriebnahme angemeldet werden.
Wie verändert sich der Stromspeicher im Zuge der Energiewende?
Die Geschäftsmodelle, in denen Stromspeicher betrieben werden, haben sich im Zuge der Energiewende deut-lich verändert. Pumpspeicher reagieren oft nicht mehr auf die Verbrauchsspitze zur Mittagszeit, sondern auf die PV-Er-zeugungsspitze und können bei sonnigem Wetter zwei Zyklen an einem Tag durchlaufen.
Wann müssen Anlagen angemeldet werden?
Anlagen müssen hier angemeldet werden, auch wenn diese entsprechend den damals gültigen Vorschriften bereits registriert wurden, zum Beispiel im Anlagenregister der Bundesnetzagentur. Ursprünglich war eine Übernahme der Daten geplant, doch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbietet das.
Wie hoch ist der verlustfreie Speicherbedarf?
Eine beispielhafte Betrachtung des (verlustfreien) Speicherbedarfs für die Vergleich-mäßigung einer „normalen“ Winderzeugung (Onshore und Offshore) Anfang Januar 2020 ergeben einen Bedarf an Speicherkapazität von fast 170 GWh.4 Diese Beispiele bedeuten nicht, dass Speicher keinen Beitrag zur Energiewende leisten werden.