Die neueste deutsche Energiespeicherrichtlinie für Lithiumbatterien
Im Bereich der erneuerbaren Energien sind wir stolz darauf, innovative und skalierbare Lösungen für die Energiespeicherung in Haushalten und Unternehmen anzubieten. Unsere flexiblen Mikronetze bieten nicht nur eine zuverlässige Energiequelle, sondern auch die Möglichkeit, die Energieversorgung unabhängig vom zentralen Netz zu gestalten.
Ob für ländliche Gebiete, abgelegene Standorte oder urbane Umgebungen – mit unseren Lösungen sind Sie für die Zukunft der Energieversorgung bestens gerüstet. Unsere Produkte zeichnen sich durch ihre Effizienz, Langlebigkeit und die einfache Integration in bestehende Systeme aus.
Eine neue Roadmap des Fraunhofer ISI zu Lithium-Ionen-Batterien (LIB) konzentriert sich auf die Skalierungsaktivitäten der Batterieindustrie bis 2030. Die Analyse betrachtet mögliche technologische Optionen, Ansätze und Lösungen für die Bereiche Materialien, Zellen, Produktion, Systeme und Recycling.
Was ist die neue Batterierichtlinie?
Die neue Verordnung wird die derzeitige Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der Abfallbewirtschaftung, ergänzen. Die Europäische Kommission hat am 10. Dezember 2020 einen Vorschlag für eine Verordnung über Batterien vorgelegt.
Wann kommt die neue Batterieverordnung?
Die neuen Vorschriften enthalten strengere Sammelziele für Gerätebatterien (45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030) und für Batterien von leichten Verkehrsmitteln (51 Prozent bis 2028, 61 Prozent bis 2031).
Wie geht es weiter mit Lithium-Ionen-Batterien?
Zwar schneidet die EU beim Recycling von Gerätebatterien und Blei-Säure-Starterbatterien gut ab, jedoch bleibt in Bezug auf die in Elektroautos verwendeten Lithium-Ionen-Batterien sowie in Bezug auf Energiespeichersysteme und industrielle Tätigkeiten noch viel zu tun. Nur 10 % des in Batterien enthaltenen Lithiums werden recycelt.
Was ist die EU-Batterie-Richtlinie?
Die EU-BattVO ersetzt die bisherige EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) und ist seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Für einige Vorschriften enthält die Verordnung jedoch gesonderte Inkrafttretens- oder Übergangsregelungen sowie Umsetzungsspielräume.
Wie geht es weiter mit der recycelbaren Lithiumbatterie?
Die Zahl der recycelbaren Lithiumbatterien wird zwischen 2020 und 2040 voraussichtlich um das 700fache steigen. Gleichzeitig ist die Industrie nun besser darauf eingestellt, höhere Recyclingeffizienzen und Verwertungsquoten zu erzielen, wodurch sie auch besser in der Lage ist, zur Kreislaufwirtschaft des Sektors beizutragen.
Welche Batterien sind verpflichtend?
Dies wird für Batterien für Elektrofahrzeuge (EV), für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) und für wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh verpflichtend sein. Außerdem wird dieses Etikett die gesamte Lebensdauer der Batterie abdecken.