Neueste Nachrichten zur deutschen Netzspeicherpolitik
Im Bereich der erneuerbaren Energien sind wir stolz darauf, innovative und skalierbare Lösungen für die Energiespeicherung in Haushalten und Unternehmen anzubieten. Unsere flexiblen Mikronetze bieten nicht nur eine zuverlässige Energiequelle, sondern auch die Möglichkeit, die Energieversorgung unabhängig vom zentralen Netz zu gestalten.
Ob für ländliche Gebiete, abgelegene Standorte oder urbane Umgebungen – mit unseren Lösungen sind Sie für die Zukunft der Energieversorgung bestens gerüstet. Unsere Produkte zeichnen sich durch ihre Effizienz, Langlebigkeit und die einfache Integration in bestehende Systeme aus.
Es droht ein „Fadenriss" beim Ausbau der großen Batteriespeicher in Deutschland. Diese Warnung spricht Hans Urban aus. Der unabhängige Berater für
Wie geht es weiter mit der Netzentgeltbefreiung für Speicher?
Zudem hat das Bundeswirtschaftsministerium die Netzentgeltbefreiung für Speicher verlängert, was dazu beiträgt, dass Abgaben und Umlagen erst bei tatsächlichem Verbrauch des Stroms anfallen. Allerdings sieht der Verband weiterhin Handlungsbedarf bei der Definition von Speichern, um die europäischen Vorgaben vollständig umzusetzen.
Was ist bei der Netzausbauplanung zu beachten?
Dabei seien großtechnische Stromspeicher bei der Netzausbauplanung zu berücksichtigen und Hindernisse zu beseitigen, die die Entwicklung und den Einsatz von Speichertechniken behinderten – insbesondere die Belastung mit Netzentgelten, Baukostenzuschüssen und weiteren Abgaben.
Was sind die neuen Anforderungen an das Netzmanagement?
Die dynamische Natur von Batteriespeichern, ihre Ladezustände und ihre Fähigkeit, schnell zwischen Be- und Entladevorgängen zu wechseln, stellen neue Anforderungen an das Netzmanagement. Noch komplexer gestaltet sich die Ermittlung von entgangenen Zusatzerträgen und der Batterieverschleiß durch häufiges Laden und Entladen.
Welche Anpassungen erfordert ein sinnvoller Einsatz von Speichern?
Man könnte nun argumentieren, dass der aktuelle regulatorische Rahmen durch die Einbindung von Speichern mit über 100 Kilowatt Leistung in den Redispatch nach §13a EnWG bereits ausreicht. Doch erfordert hier ein sinnvoller Einsatz von Speichern eine grundsätzliche Anpassung der bestehenden Vergütungsmechanismen.