Anfrage zur Ausschreibung der Energiespeicherbranche
Im Bereich der erneuerbaren Energien sind wir stolz darauf, innovative und skalierbare Lösungen für die Energiespeicherung in Haushalten und Unternehmen anzubieten. Unsere flexiblen Mikronetze bieten nicht nur eine zuverlässige Energiequelle, sondern auch die Möglichkeit, die Energieversorgung unabhängig vom zentralen Netz zu gestalten.
Ob für ländliche Gebiete, abgelegene Standorte oder urbane Umgebungen – mit unseren Lösungen sind Sie für die Zukunft der Energieversorgung bestens gerüstet. Unsere Produkte zeichnen sich durch ihre Effizienz, Langlebigkeit und die einfache Integration in bestehende Systeme aus.
Großbatteriespeicher, hatten 2021 eine ähnliche Entwicklung gemacht, der Umsatz erhöhte sich von 678 auf 693 Millionen Euro. Für die Folgejahre erwartet der Bundesverband einen anhaltend starken Ausbau von Großbatteriespeicher. Die Zahl der Beschäftigten in der Energiespeicherbranche ist 2022 von 176.000 auf 201.000 angestiegen.
Welche Vorteile bietet der Bau und Ausbau von Speichern?
Der Bau und Ausbau von Speichern sollte Altmann zufolge vorrangig auf bereits bestehenden Industrie- und Kraftwerksstandorten erfolgen, „auch während ihrer aktiven Betriebsphase“. Die Investitionen an diesen Standorten seien ökologisch vorteilhaft und ermöglichten die Hebung von Systemeffekten im bestehenden Stromnetz.
Wie geht es weiter ohne Energiespeicher?
Ohne Energiespeicher kann es aus Sicht von Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer beim Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), bei der Energiewende nicht weitergehen. Es brauche Speicher auf Seiten der Erzeugung, im Netz und beim Verbrauch.
Wie geht es weiter mit der Solarbranche?
Thomas Seltmann vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) machte deutlich, dass die Solar- und Speicherbranche bereitstehe, sowohl die solartechnische Erzeugungsinfrastruktur als auch die notwendige Speichertechnik im erforderlichen Umfang auszubauen.
Was ist der Unterschied zwischen Stromspeicherung und Letztverbrauch?
Deshalb müsse im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) klargestellt werden, „dass Stromspeicherung bei anschließender Rückspeisung in das öffentliche Netz keinen Letztverbrauch darstellt“. Bei der Speicherung handle es sich schließlich weder um Erzeugung noch um Letztverbrauch, sondern um eine zeitliche Verschiebung des Letztverbrauchs.