Umweltverträglichkeitsprüfung eines Windenergiespeicherkraftwerks
Im Bereich der erneuerbaren Energien sind wir stolz darauf, innovative und skalierbare Lösungen für die Energiespeicherung in Haushalten und Unternehmen anzubieten. Unsere flexiblen Mikronetze bieten nicht nur eine zuverlässige Energiequelle, sondern auch die Möglichkeit, die Energieversorgung unabhängig vom zentralen Netz zu gestalten.
Ob für ländliche Gebiete, abgelegene Standorte oder urbane Umgebungen – mit unseren Lösungen sind Sie für die Zukunft der Energieversorgung bestens gerüstet. Unsere Produkte zeichnen sich durch ihre Effizienz, Langlebigkeit und die einfache Integration in bestehende Systeme aus.
Richtlinien der europäischen Union Der rechtliche Rahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung in Europa wird durch die betreffende EU-Richtlinie dargestellt.
Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dient dazu, vor Realisierung eines Vorhabens dessen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu prüfen. Bei Windenergievorhaben ist diese Prüfung mittlerweile regelmäßig von Relevanz. Zunächst stellt sich die Frage, ob ein Vorhaben unter die UVP-Plicht fällt.
Welche Vorschriften gibt es für Windenergieanlagen an Land?
Das Hintergrundpapier gibt einen allgemeinen Überblick über die Vorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land und geht dabei auf die Änderungen der Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) aus dem Sommer 2017 ein.
Welche Unklarheiten gibt es bei der Zuordnung von Windenergieanlagen?
Hierzu zählen insbesondere Unklarheiten bei der Zuordnung von Windenergieanlagen (WEA) zu einer Windfarm, der Berücksichtigung be-reits genehmigter Anlagen bei Hinzutreten von WEA an einem Standort, sowie über das Prüf-programm und die Prüftiefe im Rahmen der UVP-Vorprüfung.
Wie wird die prüfpflichtigkeit eines Windparks beurteilt?
Bei Windparks mit drei bis 19 Anlagen bedarf es zumindest einer näheren Betrachtung des Vorhabens im Wege einer standortbezogenen oder allgemeinen Vorprüfung, in deren Rahmen die Prüfpflichtigkeit beurteilt wird (§ 7 UVPG).
Welche Voraussetzungen müssen für eine Wind-Farm erfüllt sein?
Voraussetzung für das Vorliegen einer Wind-farm ist zunächst, dass sich die Einwirkungsbe-reiche der WEA überschneiden, also die Um-welteinwirkungen der betrachteten Anlagen an irgendeinem Punkt zusammen mindestens ei-nes der nach § 2 Abs. 1 UVPG zu prüfenden Schutzgüter beeinträchtigen.
Was ist die UVP-Vorprüfung?
Im Rahmen der UVP o-der UVP-Vorprüfung sind die bestehenden An-lagen als Vorbelastungen zu berücksichtigen. Das novellierte UVPG enthält auch detailliertere Vorschriften über die einzureichenden Unterla-gen und den Umweltbericht. Diese Änderung ergibt sich im Wesentlichen aus der europäi-schen UVP-Änderungsrichtlinie.