Markenregistrierung für Energiespeicherkraftwerke
Im Bereich der erneuerbaren Energien sind wir stolz darauf, innovative und skalierbare Lösungen für die Energiespeicherung in Haushalten und Unternehmen anzubieten. Unsere flexiblen Mikronetze bieten nicht nur eine zuverlässige Energiequelle, sondern auch die Möglichkeit, die Energieversorgung unabhängig vom zentralen Netz zu gestalten.
Ob für ländliche Gebiete, abgelegene Standorte oder urbane Umgebungen – mit unseren Lösungen sind Sie für die Zukunft der Energieversorgung bestens gerüstet. Unsere Produkte zeichnen sich durch ihre Effizienz, Langlebigkeit und die einfache Integration in bestehende Systeme aus.
Die Kosten für eine Markenregistrierung einer EU weit geltenden Marke bei dem EUIPO (bis zum 23.03.2016 HABM genannt) belaufen sich für 2 Nizzaklassen auf 900 Euro. Hier betragen die Kosten für jede weitere Klasse 150 Euro. Bei einer internationalen Markenregistrierung über die WIPO sind mit Kosten von mindestens 653 Schweizer Franken zu
Wann müssen PV-Anlagen und Batteriespeicher registriert werden?
Die wichtigste Meldefrist PV-Anlagen und Batteriespeicher nach Inbetriebsetzung am 31.01.2019 müssen 1 Monat nach Inbetriebsetzung registriert werden. Melden Sie jetzt Ihr PV-und-Speicher-System an: Mit EWE ZuhauseSolar erhalten Sie alle Infos für den Eintrag ins Melderegister.
Wann ist ein Stromspeicher registriert?
Registrierungspflichtig sind alle Stromspeicher, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien einspeichern und nach dem 31.07.2014 in Betrieb gingen. Für alle anderen Stromspeicher besteht die Registrierungspflicht, wenn sie nach dem 30.06.2017 in Betrieb gegangen sind.
Wie melde ich meine PV-Anlage im Marktstammdatenregister an?
Auf den Ratgebern-Seiten von SOLARWATT finden Sie eine Anleitung zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister als auch bei weiteren Stellen. Dort erfahren Sie auch mehr über die geltenden Meldefristen. Die Registrierung muss durch den Betreiber selbst oder eine bevollmächtigte Person durchgeführt werden.
Was ist ein Marktstammdatenregister?
Im Marktstammdatenregister werden - wie der Name sagt - ausschließlich die „Stammdaten“ der Photovoltaikanlage erfasst. Als Stammdaten werden die Daten bezeichnet, die sich nicht (oder nur sehr selten) ändern. Dazu zählen: Im Gegensatz dazu werden die sogenannten „Bewegungsdaten“ wie Zählerstände oder Speicherfüllstände nicht erfasst.
Wie oft muss ich meine Anlagen ins neue Marktstammdatenregister eintragen?
Nein – auch wenn Sie Ihre Anlage schon an anderer Stelle registriert haben, beispielsweise bei Ihrem Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur im alten Anlagenregister. Es gilt dennoch: Auch diese Anlagen müssen Sie noch einmal ins neue Marktstammdatenregister eintragen.
Welche Anlagen müssen registriert werden?
Das gilt für alle Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Batteriespeicher, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate. Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft.