Deutsche Ausschreibung zur Luftenergiespeicherung
Im Bereich der erneuerbaren Energien sind wir stolz darauf, innovative und skalierbare Lösungen für die Energiespeicherung in Haushalten und Unternehmen anzubieten. Unsere flexiblen Mikronetze bieten nicht nur eine zuverlässige Energiequelle, sondern auch die Möglichkeit, die Energieversorgung unabhängig vom zentralen Netz zu gestalten.
Ob für ländliche Gebiete, abgelegene Standorte oder urbane Umgebungen – mit unseren Lösungen sind Sie für die Zukunft der Energieversorgung bestens gerüstet. Unsere Produkte zeichnen sich durch ihre Effizienz, Langlebigkeit und die einfache Integration in bestehende Systeme aus.
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Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen?
Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Insbesondere die §§ 28 bis 35a und 39 bis 39i EEG sind einschlägig. Gebotstermin 1.
Was sind die Vorteile eines Druckluftspeichers?
Druckluftspeicher (CAES) bieten einige entscheidende Vorteile, die sie attraktiv für die Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen machen. Zum einen sind sie in der Lage, große Energiemengen über lange Zeiträume zu speichern und bei Bedarf schnell zu verteilen.
Welche Herausforderungen gibt es bei der Nutzung von Druckluftspeichern?
Allerdings gibt es auch Herausforderungen bei der Nutzung von Druckluftspeichern. Zum Beispiel ist die Effizienz von CAES-Systemen aufgrund von Energieverlusten beim Komprimieren und Expandieren der Luft geringer als die von Batteriespeichern.
Was passiert mit der technologiespezifischen Photovoltaik-Ausschreibung?
Lange mussten die Bieter auf die Ergebnisse warten. Die technologiespezifische Photovoltaik-Ausschreibung war erneut deutlich überzeichnet. Bei den Innovationsausschreibungen gingen nur Gebote für kombinierte Photovoltaik-Speicher-Projekte bei der Bundesnetzagentur ein. 30. April 2021 Sandra Enkhardt
Welche Biomasseanlagen sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen?
Bestehende Biomasseanlagen können auch mit einer geringeren installierten Leistung teilnehmen. Neu in Betrieb genommene Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von 150 kW oder weniger sind von der Ausschreibungspflicht ausgenommen und können nach den Bestimmungen des EEG gefördert werden.